Publiziert am: 04.04.23
Das revidierte schweizerische Datenschutzgesetz
Webinar & Checkliste
Die Ferien für die Daheimgebliebenen live in sozialen Netzwerken miterleben lassen, Fotos in der Cloud speichern, die Unterkunft per App buchen - seit dem ersten Datenschutzgesetz von 1992 hat sich viel verändert.
Am 1. September 2023 tritt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Wir haben für unsere Tourismuspartner*innen die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die es beim Betrieb einer Webseite zu beachten gilt.
Geltungsbereich
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz richtet sich trotz der Angleichung an die DSGVO nur an Personen, die sich in der Schweiz aufhalten.
Die DSGVO und die ePVO gelten jedoch auch ausserhalb der Europäischen Union, wenn den betroffenen Personen in der Europäischen Union Waren oder Dienstleistungen angeboten werden. Dies ist der Fall, wenn beabsichtigt ist, einen Verkauf in einem Land der Europäischen Union abzuschließen oder das Besucherverhalten zu analysieren, um die Website und deren Inhalte entsprechend zu optimieren. Werden zu diesem Zweck Tracking oder Marketing Cookies verwendet, muss ein Cookie-Banner eingerichtet und die Datenschutzerklärung entsprechend angepasst werden.
Beispiele bei denen die DSGVO zutrifft
- User bucht eine Stadtführung in Deutschland auf der Webseite einer Schweizer Destination.
- User aus Frankreich informiert sich auf einer Schweizer Webseite über die Möglichkeiten, was man in der Schweiz unternehmen kann. Sein Verhalten wird über Google Analytics analysiert und der Seitenbesuch einer Kampagne zugeordnet.
Darum geht es im Webinar
- Verantwortung Datenschutz
- Dokumentation Datenverarbeitungstätigkeiten
- Aktualisierung Datenschutzerklärung (inkl. Auftragsdatenverarbeitung)
- Setup Consent-Management