Digitalisierung Meldewesen
Der Bund plant, das Meldewesen in der Beherbergungsbranche zu digitalisieren, um den administrativen Aufwand zu reduzieren und das Gästeerlebnis zu verbessern. Ausgangspunkt ist die Motion 21.4426 «Schluss mit dem Meldeschein-Chaos in der Beherbergung» von Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger. Die Ergebnisse der Grundlagenstudie liegen nun vor.

Ausgangslage
Der Bund plant, das Meldewesen für Beherbergungsbetriebe schweizweit zu digitalisieren. Dies geht auf eine Motion von Andrea Gmür-Schönenberger zurück, die eine nationale digitale Lösung fordert. Heute sind die Meldeprozesse von Kanton zu Kanton unterschiedlich und erfordern eine handschriftliche Unterschrift.
Erkenntnisse
Die aufgrund der Motion vom SECO in Auftrag gegebene Studie hat vier mögliche Szenarien aufgezeigt. Der Bund wird nicht in eine teure technische Lösung investieren, weshalb Lösungsvariante 1, ein dateibasiertes Verfahren, mit dem die Kantone die Digitalisierung der Meldescheine realisieren können, weiterverfolgt wird.
Die Digitalisierung soll über die Plattform EasyGov erfolgen, auch wird die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) revidiert werden. Ziel ist es, den administrativen Aufwand zu reduzieren und das Kundenerlebnis zu verbessern. Herausforderungen sind die föderale Struktur und die Notwendigkeit, die eigenhändige Unterschrift zu ersetzen. Eine Revision des VZAE ist für 2026 geplant.
Auswirkungen
Welche Auswirkungen hat das angekündigte weitere Vorgehen des Bundes auf die Tourismusdestinationen?
Szenario 1: Es gibt bereits ein System
Wer bereits über ein digitales Meldesystem verfügt, muss sich keine Sorgen machen. Die wichtigsten Anbieter sollten gemäss dem Bericht angebunden werden.
Szenario 2: Noch kein System vorhanden
Der Bund wird mit der Meldung per E-Mail eine einfache Lösung verfolgen. Wer das Meldewesen z.B. mit dem Einzug der örtlichen Kurtaxe verknüpfen will, vielleicht sogar in Kombination mit einer Erlebnis- oder Gästekarte, dem sei dennoch die Einführung eines neuen Systems empfohlen. Auch weil die Umsetzung noch einige Jahre in Anspruch nehmen wird.
Zeithorizont
Zuerst müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden (Meldung ohne Unterschrift). Dazu ist für 2026 eine Vernehmlassung beim Bund vorgesehen, erst danach kann mit der technischen Umsetzung begonnen werden. Die Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) ist für 2026 vorgesehen, gefolgt von der Entwicklung des digitalen Behördengangs auf EasyGov bis 2028. Die Umsetzung wird aufgrund der Komplexität und des Koordinationsaufwands mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Empfehlung
Mit der Erstellung des Berichtes wurde nun die angedachte Vorgehensweise publiziert. Diese muss nun durch die Instanzen des Bundes.
Sofern bereits ein System für das Meldewesen vorhanden ist, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Systemanbieter für eine Abklärung, was es für Auswirkungen hat.
Ist noch kein System vorhanden, so ergeben sich zwei mögliche Vorgehensweisen. Es wird auf die bestehende Vorgehensweise gesetzt und man wartet das weitere Vorgehen ab. Oder man überlegt sich, die Zeit zu nutzen und ein etabliertes Meldewesen System zu installieren.
Weiterführende Informationen
Der vollständige Bericht
Wer sich gerne näher mit dem Thema beschäftigen möchte, sollte sich den Bericht anschauen.
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Interessierte Personen können sich seit Februar 2022 in Videokonferenzen über den Stand der Entwicklungen rund um die staatliche E-ID informieren. Ob und wie diese auch beim Meldewesen zum Einsatz kommen wird, ist aber noch ungewiss.