Erhöhung MWST-Sätze per 01.01.24.

Das gilt es zu beachten.

Unternehmen, welche jahresübergreifende Leistungen erbringen und im Jahr 2023 in Rechnung stellen, sollten ihren Fakturierungsprozess umgehend anpassen, d.h. die entsprechenden Implementierungen der neuen Steuersätze in den Buchhaltungs- und Abrechnungssystemen vornehmen.

Copenhagen Card App

To Do's

Systemaktualisierung

Passen Sie Ihr Buchhaltungssystem oder Ihre Software an, um den neuen Mehrwertsteuersatz korrekt zu berücksichtigen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Softwareanbieter die erforderlichen Updates bereitgestellt haben.

Produkt- und Dienstleistungsüberprüfung

Überprüfen Sie alle Produkte und Dienstleistungen, die Sie anbieten, und stellen Sie sicher, dass die Mehrwertsteuerkategorie für jedes Produkt oder jede Dienstleistung korrekt ist.

Preisanpassung

Passen Sie die Preise Ihrer Produkte und Dienstleistungen an den neuen Mehrwertsteuersatz an. Vergessen Sie nicht, dies auch in Ihren Preislisten, Katalogen und auf Ihrer Website zu aktualisieren.

Rechnungswesen und Buchführung

Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen den neuen Mehrwertsteuersatz korrekt anzeigen, und überprüfen Sie Ihre Buchführung, um sicherzustellen, dass alle Transaktionen ordnungsgemäß erfasst werden.

Factsheet

Gerne verweisen wir hier auf das Factsheet unseres Treuhandpartners CONSALIS. Download